Allgemeine Geschäftsbedingungen
Davide Russo – Sales Leader Academy Davide Russo handelnd unter „Sales Leader Academy“ Hindenburgstraße 6A–10A 42853 Remscheid E-Mail: davide@salesleaderacademy.de 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Davide Russo, handelnd unter „Sales Leader Academy“ (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Auftraggebern über Trainings-, Coaching-, Workshop-, Beratungs- sowie sonstige Dienstleistungen im Bereich Führung, Kommunikation und Vertrieb. Die Leistungen richten sich grundsätzlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Werden Leistungen ausnahmsweise an Verbraucher erbracht, gelten diese AGB nur insoweit, als ihnen keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Vertrag oder in sonstigen schriftlichen Abreden gehen diesen AGB vor. 2. Vertragsgegenstand Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere in Form von Trainings, Coachings, Workshops, Beratungsleistungen, mehrmonatigen Entwicklungs-, Coaching- und Trainingsprogrammen sowie ergänzenden digitalen Lernformaten und Plattformzugängen. Die Leistungen können in Präsenz, online oder in hybrider Form erbracht werden. Inhalt, Umfang, Zeitraum, Teilnehmerkreis, Vergütung und konkrete Ausgestaltung der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung. Der Auftragnehmer schuldet die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, persönlichen oder sonstigen Erfolg. 3. Vertragsschluss Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform, durch gesonderte schriftliche Vereinbarung oder spätestens durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, sofern sie nicht in Textform bestätigt wurden. 4. Vergütung und Zahlungsbedingungen Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung. Die Abrechnung erfolgt je nach Vereinbarung insbesondere pro Trainingstag, pro Coaching-Session, im Rahmen von Kontingenten, in monatlichen Raten bei laufenden Programmen oder Projekten, quartalsweise oder in sonstigen vereinbarten Teilzahlungen. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei laufenden Projekten mit monatlicher Abrechnung erfolgt die Rechnungsstellung grundsätzlich zu Monatsbeginn. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. 5. Zahlungsverzug Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt unberührt. 6. Termine, Verschiebungen und Absagen Vereinbarte Termine sind verbindlich. Eine Verschiebung oder Absage durch den Auftraggeber ist bis 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich, sofern dem keine berechtigten terminlichen oder betrieblichen Gründe des Auftragnehmers entgegenstehen. Bei einer Verschiebung oder Absage durch den Auftraggeber gelten folgende pauschalierte Ausfallhonorare bezogen auf die Vergütung des jeweils betroffenen Leistungsteils: - 13 bis 7 Kalendertage vor Termin: 25 % - 6 Kalendertage bis 48 Stunden vor Termin: 50 % - weniger als 48 Stunden vor Termin oder Nichterscheinen: 100 % Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Muss ein Termin aufgrund von Krankheit oder sonstiger unverschuldeter Verhinderung des Auftragnehmers verschoben werden, wird ein angemessener Ersatztermin vereinbart. Sofern kein Ersatztermin gewünscht oder möglich ist, entfällt die Vergütungspflicht für den betroffenen, nicht erbrachten Leistungsteil. 7. Art der Leistungserbringung Der Auftragnehmer ist berechtigt, vereinbarte Präsenztermine nach vorheriger Abstimmung online durchzuführen, sofern sachliche Gründe dies erforderlich machen und dies für den Auftraggeber zumutbar ist. Dies gilt insbesondere bei organisatorischen, gesundheitlichen, logistischen oder sonstigen Umständen, die eine Durchführung in Präsenz wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Auftragnehmer berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Erfüllungsgehilfen oder freie Mitarbeitende einzusetzen. 8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Durchführung der Leistung erforderlichen Informationen, Zugänge, Ansprechpartner, Teilnehmerinformationen und organisatorischen Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Bei Präsenzformaten stellt der Auftraggeber, soweit nicht anders vereinbart, geeignete Räumlichkeiten und die erforderliche Technik bereit. Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt. 9. Laufzeit von Projekten und Programmen Die Laufzeit von Projekten, Programmen, Retainern, Coaching-Kontingenten oder sonstigen längerfristigen Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet der Vertrag automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Besondere Ausstiegs-, Opt-out- oder Sonderkündigungsregelungen gelten nur, wenn sie im jeweiligen Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. 10. Reisekosten und Nebenkosten Für Präsenztermine werden Reisekosten und Nebenkosten zusätzlich zur vereinbarten Vergütung berechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Es gelten folgende Reisepauschalen je zusammenhängendem Einsatzblock: Deutschland: 349,00 EUR Österreich / Schweiz: 549,00 EUR Zusätzlich wird bei erforderlicher Übernachtung eine Übernachtungspauschale in Höhe von 219,00 EUR pro Nacht berechnet. Mit den Pauschalen sind insbesondere Aufwand für An- und Abreise, Reiseorganisation sowie übliche Reise- und Nebenkosten abgegolten. Bei außergewöhnlichen, nach Vertragsschluss eingetretenen und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Umständen, die zu einer erheblichen Erhöhung konkret anfallender Reise- oder Übernachtungskosten führen, insbesondere bei Streiks, behördlichen Maßnahmen, massiven Verkehrs- oder Transportstörungen, außergewöhnlichen Marktverwerfungen oder vergleichbaren Umständen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Reisepauschalen für den konkret betroffenen Termin in angemessenem Umfang anzupassen. Eine Anpassung nach Absatz 5 setzt voraus, dass die Kostensteigerung nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, sie bei Vertragsschluss nicht absehbar war, sie den konkreten Termin tatsächlich betrifft und der Auftraggeber vor Durchführung des Termins in Textform über Anlass und Umfang der Anpassung informiert wird. Die Anpassung ist auf das Maß der tatsächlichen angemessenen Mehrbelastung beschränkt. Ist dem Auftraggeber die angepasste Reisekostenregelung nicht zumutbar, werden die Parteien zunächst prüfen, ob der Termin online durchgeführt oder einvernehmlich verlegt werden kann. Ist dies nicht möglich, kann jede Partei hinsichtlich des betroffenen Präsenztermins zurücktreten. Weitergehende Ansprüche hieraus bestehen nicht. 11. Digitale Lernplattform und digitale Inhalte Sofern Bestandteil der vereinbarten Leistung, erhält der Auftraggeber bzw. die von ihm benannten Nutzer für die vereinbarte Dauer Zugriff auf digitale Lerninhalte, Plattformen, Materialien oder sonstige digitale Bestandteile. Der Zugriff ist auf die vertraglich vereinbarte Laufzeit beschränkt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet der Zugriff mit Beendigung der Zusammenarbeit, spätestens jedoch nach Ablauf von 12 Monaten. Eine Verlängerung der Zusammenarbeit kann mit einer entsprechenden Verlängerung des Zugriffs verbunden sein, sofern dies vereinbart wird. Die Nutzung erfolgt im Rahmen der vereinbarten Slot-, Seat- oder Nutzerlogik gemäß Angebot. Ein Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit unveränderter Funktionen, Inhalte oder technischer Schnittstellen besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 12. Nutzungsrechte an Unterlagen und Inhalten Sämtliche vom Auftragnehmer bereitgestellten Unterlagen, Konzepte, Präsentationen, Trainingsmaterialien, Arbeitsblätter, Aufzeichnungen, digitalen Inhalte, Videos, Audios, Texte und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die bereitgestellten Inhalte ausschließlich für interne Zwecke im eigenen Unternehmen und nur im Rahmen des vereinbarten Vertragszwecks zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus, Veröffentlichung, öffentliche Zugänglichmachung, Verkauf, Vermietung, Bearbeitung zu externen Zwecken oder sonstige externe Nutzung ist ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers unzulässig. Soweit Inhalte heruntergeladen werden können, ist der Download ausschließlich zur internen Nutzung gestattet. Eine Weitergabe an außenstehende Dritte oder nicht vom Vertrag umfasste Personen ist unzulässig. 13. Vertraulichkeit Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln. Vertrauliche Informationen dürfen nur für Zwecke der Vertragsdurchführung verwendet und nicht unbefugt an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Pflichtverletzung bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über das Ende der Zusammenarbeit hinaus fort. 14. Referenzen Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber nach Durchführung des Auftrags als Referenz namentlich zu benennen, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht. Die Nutzung von Logos, Marken, Wort-/Bildzeichen oder sonstigen geschützten Kennzeichen des Auftraggebers zu Referenz- oder Werbezwecken bedarf einer gesonderten Freigabe in Textform. 15. Haftung Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für das Ausbleiben eines bestimmten Erfolgs, etwa in Form von Umsatzsteigerungen, Abschlussquoten, Führungswirkung, Verhaltensänderungen oder vergleichbaren Ergebnissen. 16. Schlussbestimmungen Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Remscheid. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Sales Entwicklung, die bleibt, wenn ich gehe.
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Davide Russo
B2B-Sales & Leadership Coach
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